Historisches Institut

Studienprogramme

Schriftliche Arbeiten

  • Es ist keine Anmeldung auf KSL nötig; die Noten werden direkt eingetragen. Zur Anmeldung der Masterarbeit siehe weiter unten.
  • Für Angaben zu den Formalia wenden Sie sich bitte direkt an die Betreuungsperson Ihrer Arbeit.
  • Weitere Informationen im Studienplan 05 des Historischen Instituts bei den einzelnen Studiengängen.
  • Schriftliche Arbeiten müssen immer in elektronischer und in Papierform eingereicht werden. Beachten Sie dabei die Minimalanforderungen für  ein Titelblatt von  schriftlichen Arbeiten und sprechen Sie die Details mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer ab.
    Vermeiden Sie wo immer möglich Plastikeinbände und verwenden Sie stattdessen ökologische Einbände.
  • Bei Schwierigkeiten mit dem Schreiben nutzen Sie bitte das Angebot der Schreibberatung der Universitätsbibliothek.

Umfang (Richtwert): 15 Seiten oder 37.000 Zeichen (inkl. Anmerkungen, aber exkl. aller Anhänge). Bitte beachten Sie die Termine mit Blick auf das Erfüllen des Propädeutikums.

Umfang (Richtwert): 25 Seiten oder 62.000 Zeichen (inkl. Anmerkungen, aber exkl. aller Anhänge). Bitte beachten Sie für einen Übertritt ins Masterstudium die für die Abgabe der Seminararbeit und der Bachelorarbeit relevanten Termine.

Umfang (Richtwert): 40 Seiten oder 95.000 Zeichen (inkl. Anmerkungen, aber exkl. aller Anhänge).

Bitte beachten Sie für einen Übertritt ins Masterstudium die für die Abgabe der Seminararbeit und der Bachelorarbeit relevanten Termine.

Umfang (Richtwert): 110 Seiten oder 270.000 Zeichen (inkl. Anmerkungen, aber exkl. aller Anhänge). Alle sonstigen Vorgaben sind Sache der Betreuerin bzw. des Betreuers. Zusammen mit der Masterarbeit ist ein Abstract der Arbeit im Umfang von maximal 1.5 Seiten oder 5000 Zeichen (inkl. Leerschläge) einzureichen, welches dem Institut auch in elektronischer Form zugestellt wird und publiziert werden kann.

Das Abstract zur Masterarbeit ist bei Sandra Brander einzureichen. Die formalen Vorgaben für das Abstract finden sich auf der Seite Berner Historische Mitteilungen unter Hinweisen für Studierende.

Die Anmeldung der Masterarbeit läuft über die Fakultät. Bitte beachten Sie die entsprechenden Termine.

Gemäss dem Rechtsdienst der Universität Bern und einem Entscheid des Collegium Decanale der phil.-hist. Fakultät dürfen Masterarbeiten ohne ausdrückliche Zustimmung der Autorin/des Autors nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts die Masterarbeiten einsehen. Die Studierenden müssen daher auf dem Dekanat zusammen mit der Masterarbeit eine Erklärung zur Masterarbeit abgeben, in welcher der bzw. die Studierende erklärt, ob die Arbeit bei Annahme in der Bibliothek des Instituts öffentlich zugänglich gemacht werden soll oder nicht.