Dr. Fabrice Flückiger

Assoziierter Forscher

Professur für ältere Schweizer Geschichte

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fabrice.flueckiger@faculty.unibe.ch
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Universität Bern
Historisches Institut
Länggassstrasse 49
3012 Bern
  • Republikanismus und kollektive Regierung in der Frühen Neuzeit
  • Städtische Repräsentationen des Guten Regiments
  • Politische Legitimation durch Rituale
  • Religionsgespräche im konfessionellen Zeitalter
  • Marienverehrung und Wissenschaft in der Gesellschaft Jesu (17. Jh.)

Praktiken und Repräsentationen der Guten Regierung in protestantischen Städten der Frühen Neuzeit

Das Ideal des Guten Regiments, demzufolge der res publica am besten gedient ist, wenn die Macht einer kollektiven Instanz anvertraut wird, ist im 16. Jh. in den Städterepubliken nach wie vor sehr lebendig. In manchen Städten Süddeutschlands und der Alten Eidgenossenschaft liegt die Macht in den Händen einer Aristokratie von meliores – also jener Würdenträger, die sich rühmen, ihrer Tugendhaftigkeit und Kompetenzen wegen als einzige der schweren Aufgabe gewachsen zu sein, die Geschicke ihrer Stadt zu lenken. Die Räte dieser Städte werden nicht müde zu betonen, dass sie ihre Legitimität aus längst etablierten Privilegien beziehen sowie aus ihrer Befähigung, die Freiheiten der Stadt zu verteidigen, und aus ihrem Bestreben, Eintracht und Einigkeit zu bewahren.

Am Beispiel von Bern, Nürnberg, Ulm und Zürich und für den Zeitraum von 1520 bis 1650 soll mein Projekt zeigen, dass und in welcher Weise der kollektive Charakter des Stadtrats die Voraussetzung für seine Befähigung ist, die Gute Regierung zu verkörpern, und mittels welcher Rituale und Repräsentationen diese politische Fiktion stets von neuem aufrechterhalten werden kann. Die politischen Institutionen der vier Städte sind repräsentativ und erlauben es, das Phänomen der kollektiven Regierung in seiner ganzen Komplexität zu erfassen; entscheidend bei dieser Auswahl war auch, dass sich alle vier Städte im ersten Drittel des 16. Jhs. zur Reformation bekannten und man demnach an ihrem Beispiel die Konsequenzen des Glaubenswechsels auf die politische Praxis analysieren kann.

Vier Themenbereiche gliedern meine Untersuchung. Der erste befasst sich mit der kollektiven Weisheit der meliores. In der städtischen Vorstellung von der Guten Regierung verkörpern Rat und Versammlung die legitime Macht. Auch wenn es in Wirklichkeit der kleinen Minderheit von Bürgern, die tatsächlich politische Rechte ausüben dürfen und in den Stadtrat gewählt werden können, gewiss auch darum geht, an den Hebeln der Macht zu bleiben, so rückt man doch unermüdlich das Ideal der Regierung, an der nur die tugendhaftesten und kompetentesten Mitglieder der Gesellschaft teilhaben, in den Vordergrund. Denn gerade weil der Rat sich aus den meliores zusammensetzt, ist er dazu auserkoren, im Interesse des Gemeinwohls die weisesten Entscheide zu fällen und dadurch der Gemeinschaft Frieden und Wohlfahrt zu sichern. Auch bietet die gemeinsame Ausübung der Macht die Garantie, dass die Stadt niemals Opfer eines Tyrannen sein wird, und bewahrt sie so vor den Fehlern, denen ein einzelner leichter verfallen kann als eine Gemeinschaft von tugendhaften Bürgern.

Zweites Thema ist die Inszenierung der Einheit. Rituale und Repräsentationen dienen dazu, die Stadt als einheitliche Entität zu inszenieren; durch sie werden die Konflikte, die den städtischen Mikrokosmos prägen, überwunden. Der Ablauf der Rituale – wie z.B. der Eidleistung, die periodisch die Stadt als Körperschaft regeneriert –, ist genau festgelegt, denn nur die minutiöse Befolgung des Verfahrens garantiert dessen Legitimität bzw. im Falle von Wahlen und Abstimmungen die Gültigkeit der Resultate. Rituale werden auch von einer sorgfältig etablierten Ikonografie begleitet und unterstrichen; diese spielt eine zentrale Rolle in den Strategien, durch die eine Stadt als in die Geschichte eingebettete einheitliche persona ficta sublimiert wird.

Die rituellen Verfahren und die visuellen Repräsentationen der Werte des Guten Regiments betten die Stadt als Körperschaft auch in die Kontinuität ein. Dies ist entscheidend in einem System, das sich nicht auf ein dynastisches Prinzip berufen kann, um den Risiken entgegenzutreten, die das Modell der kollektiven Regierung naturgemäss birgt. Diesem Fragenkomplex ist der dritte Teil der Untersuchung gewidmet, der zeigen soll, wie der Rat als ein dauerhaft existierendes Kollektiv inszeniert wird. Die Mitglieder des Rats kommen und gehen, doch die stark kodifizierten Wahl- und Kooptationsprozeduren machen es möglich, dass der Rat immer wieder erneuert werden kann und dennoch als kollektive persona ficta unsterblich ist.

Um die Praktiken und Repräsentationen der Guten Regierung zu verstehen, muss man sich schliesslich auch die Frage nach den Tugenden stellen, die ein Vertreter des Guten Regiments besitzen muss (vierter Teil). In erster Linie geht es hier um die vier Kardinaltugenden Gerechtigkeit, Mässigung, Tapferkeit, Weisheit; sie sind ein wichtiges Element in den Bilddarstellungen, welche die Fassaden und Innenwände der Rathäuser schmücken und diese so in eigentliche Tugendspiegel verwandeln. Bezeichnenderweise verbinden sich die Kardinaltugenden oft mit den strengen Werten des römischen mos maiorum. Nicht vergessen darf man in diesem Zusammenhang, dass die Entscheidung für den neuen Glauben einen radikalen Wandel der politischen Rituale bewirkte, büssten diese doch ihre traditionelle religiöse Dimension ein. Das bedeutet aber bei weitem nicht, dass die theologischen Tugenden keine Rolle mehr spielten, im Gegenteil. Im Kontext des Übergangs zur Reformation entwickelt sich eine neue visuelle Grammatik, geprägt von einer Vielfalt von Allegorien, welche das Gute Regieren in Bezug zu zahlreichen biblischen Figuren setzen, die für den vom christlichen Glauben geleiteten gerechten Rat stehen.